N.I.E.-Nummer in Spanien - was ist das und wie bekommt man sie in Polen?

Wenn Sie planen, eine Immobilie in Spanien zu kaufen, müssen Sie sich vorher eine N.I.E.-Nummer besorgen. Informieren Sie sich, wann sie noch nützlich ist und welche Formalitäten Sie erledigen müssen, um sie zu erhalten.

Wenn Sie planen, eine Immobilie in Spanien zu kaufen, müssen Sie sich vorher eine N.I.E.-Nummer besorgen. Informieren Sie sich, wann sie noch nützlich ist und welche Formalitäten Sie erledigen müssen, um sie zu erhalten.

Inhaltsangabe:

Die N.I.E.-Nummer ist eines der ersten Dinge, um die man sich kümmern muss, wenn man einen längeren Aufenthalt in Spanien plant. Mit ihr können Sie verschiedene Steuervorgänge durchführen, z. B. im Zusammenhang mit dem Kauf und der Vermietung von Immobilien. Sie können ihn sowohl in Polen als auch im Ausland - bei der Botschaft oder der Polizei - erhalten. Alles, was Sie tun müssen, ist, die Unterlagen zu vervollständigen und das Antragsformular auszufüllen.

Die N.I.E.-Nummer ist eines der ersten Dinge, um die man sich kümmern muss, wenn man einen längeren Aufenthalt in Spanien plant. Mit ihr können Sie verschiedene Steuervorgänge durchführen, z. B. im Zusammenhang mit dem Kauf und der Vermietung von Immobilien. Sie können ihn sowohl in Polen als auch im Ausland - bei der Botschaft oder der Polizei - erhalten. Alles, was Sie tun müssen, ist, die Unterlagen zu vervollständigen und das Antragsformular auszufüllen.

22.12.2024

Wie lautet die N.I.E.-Nummer in Spanien?

Die N.I.E. oder Ausländeridentifikationsnummer (spanisch: Número de Identificación de Extranjero) ist die steuerliche Kennung eines Ausländers. Sie hat die Form einer Zahlenfolge und ist die spanische Entsprechung der polnischen NIP oder PESEL. Nach dem Real Decreto 338/1990k ist jeder Ausländer verpflichtet, eine so genannte weiße Nummer zu besitzen. Die N.I.E.-Nummer wird einmalig und lebenslang vergeben.

Die N.I.E. oder Ausländeridentifikationsnummer (spanisch: Número de Identificación de Extranjero) ist die steuerliche Kennung eines Ausländers. Sie hat die Form einer Zahlenfolge und ist die spanische Entsprechung der polnischen NIP oder PESEL. Nach dem Real Decreto 338/1990k ist jeder Ausländer verpflichtet, eine so genannte weiße Nummer zu besitzen. Die N.I.E.-Nummer wird einmalig und lebenslang vergeben.

Wer braucht eine N.I.E.-Nummer und wann?

Nach dem Gesetz kann eine N.I.E.-Nummer von Ausländern beantragt werden, die sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten wollen. Die Behörden erteilen diese Nummer auch Nichtansässigen aus beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen.

Die N.I.E.-Nummer wird für alle formellen Angelegenheiten in Spanien benötigt.

Sobald Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, können Sie:

  • eine Immobilie mieten, kaufen oder verkaufen,
  • Ihre Wohnung oder Ihr Haus anmelden,
  • einen Vertrag für Strom, Gas oder Internet abschließen,
  • ein Bankkonto eröffnen,
  • eine Versicherung abschließen,
  • einen Kredit oder eine Hypothek beantragen,
  • ein Auto kaufen oder verkaufen,
  • sich bei einem Arzt anmelden,
  • ein Geschäft eröffnen.

Nach dem Gesetz kann eine N.I.E.-Nummer von Ausländern beantragt werden, die sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten wollen. Die Behörden erteilen diese Nummer auch Nichtansässigen aus beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen.

Die N.I.E.-Nummer wird für alle formellen Angelegenheiten in Spanien benötigt.

Sobald Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, können Sie:

  • eine Immobilie mieten, kaufen oder verkaufen,
  • Ihre Wohnung oder Ihr Haus anmelden,
  • einen Vertrag für Strom, Gas oder Internet abschließen,
  • ein Bankkonto eröffnen,
  • eine Versicherung abschließen,
  • einen Kredit oder eine Hypothek beantragen,
  • ein Auto kaufen oder verkaufen,
  • sich bei einem Arzt anmelden,
  • ein Geschäft eröffnen.

Wie kann ich in Polen eine spanische N.I.E.-Nummer beantragen?

Sie können die Formalitäten auf polnischem Staatsgebiet erledigen. Die zuständige Stelle ist in diesem Fall die spanische Botschaft in Polen. Sie können IhreN.I.E.-Nummer im Konsulat in der Myśliwiecka-Straße 4 in Warschau erhalten.

Wie erhalte ich eine N.I.E.-Nummer in Polen? Wenden Sie sich an die Konsularabteilung der Botschaft des Königreichs Spanien in Warschau. Die Abteilung ist von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Während Ihres Besuchs wird der Konsul Sie bitten, den Grund für die Beantragung einer Steuernummer zu nennen. Sie können berufliche, familiäre oder wirtschaftliche Gründe angeben. Wenn Sie den Kauf einer Immobilie planen und bereits einen Reservierungsvertrag haben, sollten Sie diesen mitnehmen.

Denken Sie daran, dass das Verfahren zur Erlangung einer N.I.E.-Nummer sowohl in Polen als auch in Spanien mehrere Wochen dauern kann.

Sie können die Formalitäten auf polnischem Staatsgebiet erledigen. Die zuständige Stelle ist in diesem Fall die spanische Botschaft in Polen. Sie können IhreN.I.E.-Nummer im Konsulat in der Myśliwiecka-Straße 4 in Warschau erhalten.



Wie erhalte ich eine N.I.E.-Nummer in Polen? Wenden Sie sich an die Konsularabteilung der Botschaft des Königreichs Spanien in Warschau. Die Abteilung ist von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Während Ihres Besuchs wird der Konsul Sie bitten, den Grund für die Beantragung einer Steuernummer zu nennen. Sie können berufliche, familiäre oder wirtschaftliche Gründe angeben. Wenn Sie den Kauf einer Immobilie planen und bereits einen Reservierungsvertrag haben, sollten Sie diesen mitnehmen.



Denken Sie daran, dass das Verfahren zur Erlangung einer N.I.E.-Nummer sowohl in Polen als auch in Spanien mehrere Wochen dauern kann.

Sie können die Formalitäten auf polnischem Staatsgebiet erledigen. Die zuständige Stelle ist in diesem Fall die spanische Botschaft in Polen. Sie können Ihre N.I.E.-Nummer im Konsulat in der Myśliwiecka-Straße 4 in Warschau erhalten.

Wie erhalte ich eine N.I.E.-Nummer in Polen? Wenden Sie sich an die Konsularabteilung der Botschaft des Königreichs Spanien in Warschau. Die Abteilung ist von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Während Ihres Besuchs wird der Konsul Sie bitten, den Grund für die Beantragung einer Steuernummer zu nennen. Sie können berufliche, familiäre oder wirtschaftliche Gründe angeben. Wenn Sie den Kauf einer Immobilie planen und bereits einen Reservierungsvertrag haben, sollten Sie diesen mitnehmen.

Denken Sie daran, dass das Verfahren zur Erlangung einer N.I.E.-Nummer sowohl in Polen als auch in Spanien mehrere Wochen dauern kann.

Wie kann ich in Spanien eine N.I.E.-Nummer beantragen?

Wie kann ich in Spanien eine N.I.E.-Nummer beantragen?

Wenn Sie bei Ihrer Ankunft in Spanien eine N.I.E.-Nummer beantragen möchten, haben Sie drei Möglichkeiten:
 

  • ein Besuch bei der Polizei (Policía Nacional),
  • ein Besuch bei der Einwanderungsbehörde (Oficina de Extranjería),
  • Einreichung eines Antrags bei der Generaldirektion der Polizei (Dirección General de Policía y de la Guardia Civil).
     

Denken Sie daran, im Voraus einen Termin für den Besuch der Polizeistation oder des Büros zu vereinbaren (die so genannte cita previa). Sie können dies online tun, indem Sie das nächstgelegene Büro auswählen. Der Termin selbst dauert eine Weile, aber Sie müssen Geduld haben. Da nicht genügend Termine zur Verfügung stehen, kann die Wartezeit nach Ihrer Ankunft mehrere Stunden betragen.

Wenn Sie bei Ihrer Ankunft in Spanien eine N.I.E.-Nummer beantragen möchten, haben Sie drei Möglichkeiten:
 

  • ein Besuch bei der Polizei (Policía Nacional),
  • ein Besuch bei der Einwanderungsbehörde (Oficina de Extranjería),
  • Einreichung eines Antrags bei der Generaldirektion der Polizei (Dirección General de Policía y de la Guardia Civil).
     

Denken Sie daran, im Voraus einen Termin für den Besuch der Polizeistation oder des Büros zu vereinbaren (die so genannte cita previa). Sie können dies online tun, indem Sie das nächstgelegene Büro auswählen. Der Termin selbst dauert eine Weile, aber Sie müssen Geduld haben. Da nicht genügend Termine zur Verfügung stehen, kann die Wartezeit nach Ihrer Ankunft mehrere Stunden betragen.

N.I.E. Nummer - Spanien. Botschaft als die richtige Adresse?

Um eine Steuernummer in Polen zu erhalten, ist ein Besuch beim Konsulat erforderlich. Ist es möglich, auf die gleiche Weise eine N.I.E.-Nummer in Spanien zu erhalten? Die Botschaft ist nicht der richtige Ort. Sie können dies nur bei den oben genannten Einrichtungen tun: bei der Post, im Büro oder bei der Generaldirektion der Polizei.

Um eine Steuernummer in Polen zu erhalten, ist ein Besuch beim Konsulat erforderlich. Ist es möglich, auf die gleiche Weise eine N.I.E.-Nummer in Spanien zu erhalten? Die Botschaft ist nicht der richtige Ort. Sie können dies nur bei den oben genannten Einrichtungen tun: bei der Post, im Büro oder bei der Generaldirektion der Polizei.

Für den Erhalt einer N.I.E.-Nummer erforderliche Dokumente

Um eine N.I.E.-Nummer zu beantragen, benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie),
  • ein ausgefülltes Antragsformular für eine N.I.E.-Nummer (EX-15),
  • eine Bestätigung über die Zahlung der Verwaltungsgebühr,
  • einen adressierten und frankierten Umschlag (die Botschaft schickt das Dokument in diesem Umschlag zurück),
  • 2 aktuelle Passfotos.
     

Die spanische Botschaft in Warschau verschickt die Bescheinigungen zunehmend per E-Mail. Wenn Sie eine N.I.E.-Nummer in Polen beantragen möchten, rufen Sie die Konsularabteilung im Voraus an und legen Sie Ihren Unterlagen einen adressierten Umschlag bei.

 

Die Kosten für die Erteilung einer N.I.E.-Nummer belaufen sich auf etwa 10 EUR.

Um eine N.I.E.-Nummer zu beantragen, benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie),
  • ein ausgefülltes Antragsformular für eine N.I.E.-Nummer (EX-15),
  • eine Bestätigung über die Zahlung der Verwaltungsgebühr,
  • einen adressierten und frankierten Umschlag (die Botschaft schickt das Dokument in diesem Umschlag zurück),
  • 2 aktuelle Passfotos.
  •  

Die spanische Botschaft in Warschau verschickt die Bescheinigungen zunehmend per E-Mail. Wenn Sie eine N.I.E.-Nummer in Polen beantragen möchten, rufen Sie die Konsularabteilung im Voraus an und legen Sie Ihren Unterlagen einen adressierten Umschlag bei.

 

Die Kosten für die Erteilung einer N.I.E.-Nummer belaufen sich auf etwa 10 EUR.

Antrag auf Erteilung einer N.I.E.-Nummer in Spanien

Und wie sieht dieser Antrag auf eine N.I.E.-Nummer aus? Spanien hat für Bürger der Europäischen Union ein spezielles Formular EX-15 vorbereitet, das jedoch nur in spanischer Sprache verfügbar ist und in dieser Version beim Konsulat, der Ausländerbehörde oder der Polizeidienststelle Ihrer Wahl abgegeben werden muss.


Der Antrag ist in mehrere Abschnitte unterteilt, darunter die Angaben zum ausländischen Staatsangehörigen und zum Vertreter des Antragstellers oder zu den Zustellungsadressen. Sie fügen zwei Anhänge bei, in denen Sie die mit dem EX-15-Formular eingereichten Unterlagen angeben.

Und wie sieht dieser Antrag auf eine N.I.E.-Nummer aus? Spanien hat für Bürger der Europäischen Union ein spezielles Formular EX-15 vorbereitet, das jedoch nur in spanischer Sprache verfügbar ist und in dieser Version beim Konsulat, der Ausländerbehörde oder der Polizeidienststelle Ihrer Wahl abgegeben werden muss.


Der Antrag ist in mehrere Abschnitte unterteilt, darunter die Angaben zum ausländischen Staatsangehörigen und zum Vertreter des Antragstellers oder zu den Zustellungsadressen. Sie fügen zwei Anhänge bei, in denen Sie die mit dem EX-15-Formular eingereichten Unterlagen angeben.

Ist es möglich, die N.I.E.-Nummer von jemand anderem anfertigen zu lassen? 

Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie eine N.I.E.-Nummer persönlich beantragen müssen . Spanien, genauer gesagt sein Rechtssystem, hat in dieser Hinsicht bestimmte Erleichterungen eingeführt. Dazu gehört z. B. die Möglichkeit, eine andere Person in Ihrem Namen eine Steuernummer beantragen zu lassen. Dies kann nur durch einen Bevollmächtigten auf der Grundlage einer notariellen Vollmacht (des so genannten poder notarial) geschehen, die den anderen Dokumenten beigefügt werden muss.


Die Erteilung einer Vollmacht ist ein einseitiger Akt. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person beim Notartermin nicht anwesend sein muss. Außerdem kann sie in beiden Ländern ausgestellt werden. So können Sie entscheiden, welcher Ort für Sie günstiger ist - Polen oder Spanien. Die in dem Land ausgestellte

N.I.E.-Nummer ist erforderlich:

  • Dokumente, die von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurden.
  • Beglaubigung durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht, d. h. Beglaubigung Ihrer Unterschrift und des Siegels des Notars.
  • Einholung einer Apostille, d. h. Beglaubigung der Vollmacht durch das Außenministerium (persönlich, auf dem Schriftweg oder durch einen Dritten). Die Kosten für die Legalisierung des Dokuments betragen 60 PLN.

     

Wenn Sie sich entschließen, bereits in Spanien eine notarielle Vollmacht zu erteilen, können Sie mit Hilfe der erfahrenen Experten von Elite World Estates sicher sein, dass alles schnell und reibungslos abläuft. Denken Sie daran, dass Sie bei Ihrem Besuch beim Notar eine spanische Postanschrift angeben müssen.

Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie eine N.I.E.-Nummer persönlich beantragen müssen . Spanien, genauer gesagt sein Rechtssystem, hat in dieser Hinsicht bestimmte Erleichterungen eingeführt. Dazu gehört z. B. die Möglichkeit, eine andere Person in Ihrem Namen eine Steuernummer beantragen zu lassen. Dies kann nur durch einen Bevollmächtigten auf der Grundlage einer notariellen Vollmacht (des so genannten poder notarial) geschehen, die den anderen Dokumenten beigefügt werden muss.


Die Erteilung einer Vollmacht ist ein einseitiger Akt. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person beim Notartermin nicht anwesend sein muss. Außerdem kann sie in beiden Ländern ausgestellt werden. So können Sie entscheiden, welcher Ort für Sie günstiger ist - Polen oder Spanien. Die in dem Land ausgestellte

N.I.E.-Nummer ist erforderlich:

  • Dokumente, die von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurden.
  • Beglaubigung durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht, d. h. Beglaubigung Ihrer Unterschrift und des Siegels des Notars.
  • Einholung einer Apostille, d. h. Beglaubigung der Vollmacht durch das Außenministerium (persönlich, auf dem Schriftweg oder durch einen Dritten). Die Kosten für die Legalisierung des Dokuments betragen 60 PLN.

     

Wenn Sie sich entschließen, bereits in Spanien eine notarielle Vollmacht zu erteilen, können Sie mit Hilfe der erfahrenen Experten von Elite World Estates sicher sein, dass alles schnell und reibungslos abläuft. Denken Sie daran, dass Sie bei Ihrem Besuch beim Notar eine spanische Postanschrift angeben müssen.

Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie eine N.I.E.-Nummer persönlich beantragen müssen . Spanien, genauer gesagt sein Rechtssystem, hat in dieser Hinsicht bestimmte Erleichterungen eingeführt. Dazu gehört z. B. die Möglichkeit, eine andere Person in Ihrem Namen eine Steuernummer beantragen zu lassen. Dies kann nur durch einen Bevollmächtigten auf der Grundlage einer notariellen Vollmacht (des so genannten poder notarial) geschehen, die den anderen Dokumenten beigefügt werden muss.



Die Erteilung einer Vollmacht ist ein einseitiger Akt. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person beim Notartermin nicht anwesend sein muss. Außerdem kann sie in beiden Ländern ausgestellt werden. So können Sie entscheiden, welcher Ort für Sie günstiger ist - Polen oder Spanien. Die in dem Land ausgestellte


N.I.E.-Nummer ist erforderlich:

  • Dokumente, die von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurden.
  • Beglaubigung durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht, d. h. Beglaubigung Ihrer Unterschrift und des Siegels des Notars.
  • Einholung einer Apostille, d. h. Beglaubigung der Vollmacht durch das Außenministerium (persönlich, auf dem Schriftweg oder durch einen Dritten). Die Kosten für die Legalisierung des Dokuments betragen 60 PLN.

     

Wenn Sie sich entschließen, bereits in Spanien eine notarielle Vollmacht zu erteilen, können Sie mit Hilfe der erfahrenen Experten von Elite World Estates sicher sein, dass alles schnell und reibungslos abläuft. Denken Sie daran, dass Sie bei Ihrem Besuch beim Notar eine spanische Postanschrift angeben müssen.

Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie eine N.I.E.-Nummer persönlich beantragen müssen . Spanien, genauer gesagt sein Rechtssystem, hat in dieser Hinsicht bestimmte Erleichterungen eingeführt. Dazu gehört z. B. die Möglichkeit, eine andere Person in Ihrem Namen eine Steuernummer beantragen zu lassen. Dies kann nur durch einen Bevollmächtigten auf der Grundlage einer notariellen Vollmacht (des so genannten poder notarial) geschehen, die den anderen Dokumenten beigefügt werden muss.


Die Erteilung einer Vollmacht ist ein einseitiger Akt. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person beim Notartermin nicht anwesend sein muss. Außerdem kann sie in beiden Ländern ausgestellt werden. So können Sie entscheiden, welcher Ort für Sie günstiger ist - Polen oder Spanien. Die in dem Land ausgestellte

N.I.E.-Nummer ist erforderlich:

  • Dokumente, die von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurden.
  • Beglaubigung durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht, d. h. Beglaubigung Ihrer Unterschrift und des Siegels des Notars.
  • Einholung einer Apostille, d. h. Beglaubigung der Vollmacht durch das Außenministerium (persönlich, auf dem Schriftweg oder durch einen Dritten). Die Kosten für die Legalisierung des Dokuments betragen 60 PLN.

     

Wenn Sie sich entschließen, bereits in Spanien eine notarielle Vollmacht zu erteilen, können Sie mit Hilfe der erfahrenen Experten von Elite World Estates sicher sein, dass alles schnell und reibungslos abläuft. Denken Sie daran, dass Sie bei Ihrem Besuch beim Notar eine spanische Postanschrift angeben müssen.

An wen können Sie Ihre N.I.E.-Nummer ausstellen lassen?

Sie können nur eine voll geschäftsfähige Person ermächtigen, eine N.I.E.-Nummer zu beantragen. Dies ist meistens der Fall:

  • ein Partner oder der Partner des Partners,
  • ein Familienmitglied,
  • ein enger Freund,
  • ein Immobilienmakler,
  • ein Rechtsanwalt oder Notar.

 

Falls erforderlich , können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen.

 

Eine N.I.E.-Nummer ist für den Kauf einer Immobilie in Spanien unerlässlich. Glücklicherweise ist das Verfahren zur Beantragung einer N.I.E.-Nummer nicht kompliziert und kann sowohl in Polen als auch in Spanien durchgeführt werden. Sobald Sie die Formalitäten erledigt haben und sich auf die Suche nach einem neuen Zuhause in Spanien machen, können Sie die Dienste von Elite World Estates in Anspruch nehmen. Für weitere Informationen besuchen Sie diese Website: https://www.eliteworldestates.com/pl-pl/o-nas.

Sie können nur eine voll geschäftsfähige Person ermächtigen, eine N.I.E.-Nummer zu beantragen. Dies ist meistens der Fall:

  • ein Partner oder der Partner des Partners,
  • ein Familienmitglied,
  • ein enger Freund,
  • ein Immobilienmakler,
  • ein Rechtsanwalt oder Notar.

Falls erforderlich , können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen.

Eine N.I.E.-Nummer ist für den Kauf einer Immobilie in Spanien unerlässlich. Glücklicherweise ist das Verfahren zur Beantragung einer N.I.E.-Nummer nicht kompliziert und kann sowohl in Polen als auch in Spanien durchgeführt werden. Sobald Sie die Formalitäten erledigt haben und sich auf die Suche nach einem neuen Zuhause in Spanien machen, können Sie die Dienste von Elite World Estates in Anspruch nehmen. Für weitere Informationen besuchen Sie diese Website: https://www.eliteworldestates.com/pl-pl/o-nas.

Geschrieben von Aleksandra Kobus am 22.12.2024 - 6m Lesen

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